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1. Diplom-Vorprüfung
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Zulassung
Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt voraus:
1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen
Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von
der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis;
2. die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach 8 15.
8 13
Gliederung und Zulassungsverfahren
(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus sechs Fachprüfungen nach 8 14
(2) Die Prüfungen in Höhere Mathematik für Ingenieure und in Technische
Mechanik bestehen aus je zwei Teilfachprüfungen.
(3) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungssekretariat der
Technischen Fakultät zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. die Nachweise über das Vorliegen der in 8 15 genannten Zulassungsvoraussetzungen,
2. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
3. bei Prüfungen des ersten Prüfungsabschnitts eine Erklärung darüber,
ob der Kandidat bereits eine Diplom-Vorprüfung oder eine Diplomprüfung
im Studiengang Werkstoffwissenschaften an einer deutschen Universität
oder gleichgestellten deutschen Hochschule nicht bestanden
hat oder er sich in einem Prüfungsverfahren befindet.
(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß oder in seinem
Auftrag dessen Vorsitzender.
(5) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder
2. die Unterlagen unvollständig sind oder
3. der Kandidat die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung in einem
werkstoffwissenschaftlichen Studiengang an einer deutschen Universi
tät oder gleichgestellten deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden
hat oder
4. der Kandidat sich im Studiengang Werkstoffwissenschaften in einem
Prüfungsverfahren befindet.