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(3) Die wesentlichen Gegenstände und das Ergebnis der Prüfung sind in
einem Protokoll festzuhalten, das von den Prüfern oder dem Prüfer und
dem Beisitzer unterschrieben wird, Das Ergebnis ist dem Kandidaten im
Anschluß an die Prüfung bekanntzugeben.
(4) Studierende, die sich der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen
als Zuhörer zugelassen werden, sofern der Kandidat nicht widerspricht.
Die Zulassung erstreckt sich jedoch nicht auf die Beratung und Bekanntgabe
des Ergebnisses.
© DS Prüfungstermine sind mindestens zwei Wochen vorher bekanntzugeben.
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Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen- und
Prüfungsleistungen
(1) Studienzeiten und Studienleistungen im Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
an anderen deutschen Universitäten oder gleichgestellten
deutschen Hochschulen werden angerechnet.
(2) Studienzeiten in anderen Studiengängen sowie dabei erbrachte
Studienleistungen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt
ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten und
Studienleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des
Diplomstudiums in Werkstoffwissenschaften an der Universität des Saarlandes
im wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich,
sondem eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Bei der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen,
die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz
und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen
sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften
zu beachten. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen,
entscheidet der Prüfungsausschuß. Im übrigen soll bei Zweifeln an
der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
gehört werden.
(3) Für Studienzeiten und Studienleistungen in staatlich anerkannten
Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend.
(4) Die Diplom-Vorprüfung, Fachprüfungen aus der Diplom-Vorprüfung
und andere gleichwertige Prüfungen, die der Kandidat an deutschen Universitäten
oder gleichgestellten deutschen Hochschulen im Studiengang
Werkstoffwissenschaft bestanden hat. werden angerechnet. Diplom-Vor-