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ORDNUNG
für das Frankreichzentrum
der Universität des Saarlandes
Vom 17.Juli 1996
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von & 48 Abs.1 i.V.m.821
Abs.1 Nr.1 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes
(Universitätsgesetz — UG ) vom 8.März 1989 ( Amtsbl.S.609 ), zuletzt
geändert durch das Gesetz Nr. 1371 zur Durchführung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern vom 24. April 1996 (Amtsbl. S. 623)
folgende Ordnung für das Frankreichzentrum der Universität des Saarlandes
beschlossen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für
Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
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In der Universität des Saarlandes besteht als zentrale Einrichtung gemäß
$ 46 UG das „Frankreichzentrum der Universität des Saarlandes“.
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(1) Das Frankreichzentrum betreut und unterstützt frankreich — und frankophonie
- bezogene Forschung und Lehre und leistet praktische Dienste.
Es trägt hierdurch zur Förderung der Zusammenarbeit und Verständigung
aller Einrichtungen und Mitglieder der Universität — insbesondere auch der
Studierenden — mit Frankreich und Einrichtungen der französischen Kultur
bei.
(2) Das Frankreichzentrum erfüllt die Aufgaben nach Absatz 1 durch
1. Information der universitätsintemen und -extemen Öffentlichkeit über
frankreich- und frankophonie-bezogene und deutsch-französische
Aktivitäten in Forschung, Lehre und Weiterbildung an der Universität
des Saarlandes; dies schließt auch Information über außeruniversitäre
Aktivitäten (Institutionen, Praktikumsmöglichkeiten etc.) ein,
2. Beratung und praktische Unterstützung von Gliederungen und Mitglieder
der Universität bei Vorbereitung und Durchführung von Lehr- und
Forschungsaktivitäten sowie Weiterbildungsveranstaltungen — auch in
Kooperation mit außeruniversitären Institutionen — auf dem in Absatz
genannten Gebiet,