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Siebte Ordnung zur Änderung der Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche
Vom 12. Juli 1995
Die Universität des Saarlandes hat gemäß $ 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Hochschule
der Saarlandes für Musik und Theater vom 1. Juni 1994 (Amtsbl.
S. 906), folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober 1989 (Dienstbl. 1990,
S. 119) in der Fassung der Sechsten Ordnung zur Änderung der Ordnung
über die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom 10. Mai 1995
(Dienstbi. S. 476) erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:
Artikel 1
8 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche wirc
wie folgt geändert:
Unter dem Abschnitt von Fachbereich 12 wird die Fachrichtungsbezeichnung
der Fachrichtung 12.2 „Pharmazeutische Technologie“ durch
die Fachrichtungsbezeichnung „Biopharmazie und Pharmazeutische
Technologie* ersetzt.
Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt de:
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche in der sich aus dieser und aus
den bisherigen Änderungsordnungen ergebenden Fassung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes neu bekanntzumachen.
Saarbrücken, 7. Februar 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönn