401 —
Ordnung
über die Gliederung der Universität in Fachbereiche
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.Juli 1996
8 1
Die Universität gliedert sich in folgende Fachbereiche:
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 3
Fachbereich «
Fachbereich 5
Fachbereich 6
Fachbereich 7
Fachbereich 8
Fachbereich 9
Fachbereich 10
Fachbereich 11
Fachbereich 12
Fachbereich 13
Fachbereich 14
Fachbereich 15
Fachbereich 16 —
Rechtswissenschaft,
\NMirtschaftswissenschaft,
Theoretische Medizin,
Klinische Medizin,
Grundlagen- und Geschichtswissenschaften,
Sozial- und Umweitwissenschaften,
Kunst- und Altertumswissenschaften,
Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften,
Mathematik,
Physik,
Chemie,
Pharmazie und Umwelttechnologie,
Biologie,
Informatik,
Werkstoffwissenschaften und Fertigungstechnik,
Eiektrotechnik.
& 2
Der sachliche Umfang eines Fachbereichs bestimmt sich durch die dem
Fachbereich zugeordneten Fachrichtungen (8 3). Soweit Fachrichtungen
Nicht ausgebracht sind, bestimmt sich der sachliche Umfang des Fachbereichs
durch die Gesamtheit der Fachgebiete, die den Professoren, die
dem Fachbereich jeweils angehören, zur ständigen Wahmehmung übertragen
worden sind.