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34-36 (Anglistik, Übersetzungswissenschaft Englisch); 37-40 (Slavistik,
Übersetzungswissenschaft Russisch); 45-51 (Geschichte); 54-56
(Geographie) und 57-50 (Theologie) können je Gruppe zwei Fächer kombiniert
werden. Nicht kombinierbar sind die Fächer 26 mit 29, 31 mit 33,
ferner 27 mit 29, 30 mit 31, 32 mit 33, 34 mit 36 und 37 mit 38.
Femer gelten folgende Bestimmungen für einzelne Fächer:
A. Fachbereich 6 Sozial- und Umweltwissenschaften
Die Wahl der Fächer Erziehungswissenschaft (2) und Soziologie (3)
sowie der geographischen Fächer (54-56) als Hauptfach setzt ein abgeschiossenes
Hochschulstudium voraus.
Die Wahl eines psychologischen Faches (4-9) als Hauptfach setzt das
Diplom in Psychologie voraus; als Nebenfach kann nur ein psychologisches
Fach gewählt werden.
Die Wahl des Faches Sportwissenschaft (62) als Hauptfach setzt ein
abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Sportwissenschaft voraus.
B. Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (15)
Wenn Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft Hauptfach
ist, muß eines der beiden Nebenfächer ein philologisches Fach (16-21,
23, 25, 27, 30, 32, 34, 35, 37, 39 und 40) sein.
C.Deutsch ais Fremdsprache (24)
Wenn Deutsch als Fremdsprache Hauptfach ist, muß eines der beiden
Nebenfächer Neuere Deutsche Sprachwissenschaft sein.
D. Klassische Archäologie (42)
Wenn Klassische Archäologie Hauptfach ist, muß eines der beiden
Nebenfächer Griechische Philologie, Lateinische Philologie oder Aite
Geschichte sein.
=. Vorderasiatische Archäologie (43)
Wenn Vorderasiatische Archäologie Hauptfach ist, muß eines der beiden
Nebenfächer Altorientalische Philologie sein.
F. Alte Geschichte (45) a ”
Wenn Alte Geschichte Hauptfach ist, soll eines der beiden Nebenfächer
Griechische Philologie oder Lateinische Philologie sein.
(3) Auf Antrag kann der Promotionsausschuß nach Anhören der betreffenden
Fachvertreter andere als die hier aufgeführten Fächerverbindungen
zulassen.