„377 —-Haushaltswirtschaft
und Ernährungswissenschaft,
OÖkotrophologie)“ wird mit folgender Fußnote versehen:
„2. In diesem Siudiengang findet zum Wintersemester
1996/97 eın Verteilungsverfahren statt.“
Artikel U
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum
Wintersemester 1996/97
Saarbrücken, den 28. Juni 1996
Der Minister
für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach