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Prüfungsinhalte und -umfang
Es sind mindestens zwei Werke aus zwei verschiedenen Epochen vorzutragen.
Der zeitliche Umfang des vorbereiteten Repertoires soll mindestens
15 Minuten betragen. Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl
aus den vorbereiteten Werken, so daß die Prüfungsdauer 15 Minuten nicht
überschreitet.
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Bewertung und Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die erbrachte Leistung mit dem Prädika
„ausreichend“ (4,0 Punkte) oder besser bewertet wird.
Wird die Zwischenprüfung nicht bestanden, so soll sie nach einem
Semester wiederholt werden. Insgesamt sind zwei Wiederholungen zulässig.
Der Termin einer Wiederholung wird vom Studienbereichsleiter bzw.
der Studienbereichsleiterin im Einvernehmen mit dem Fachlehrer bzw. de!
Fachlehrerin des Kandidaten bzw. der Kandidatin festgelegt.
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Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt mit der Verkündung im Dienstblatt der Hochschule
des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 18. Juni 1996
Professor Thomas Krämer
Rektor