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nicht nachgewiesen werden können, sind sie bis zum 15. Mai nachzureichen.
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Erfolgt die Meldung zur Zwischenprüfung nicht fristgerecht, So erlischt in
der Regel der Anspruch auf Einzelunterricht bis zur fristgerechten Meldung,
mindestens aber für ein Semester. Bei nicht fristgerechter Meldung
hat eine Nachmeldung spätestens zum 15. Juni des folgenden Sommersemesters
zu erfolgen.
87
Zulassung zur Zwischenprüfung
Über die Zulassung zur Zwischenprüfung entscheidet der Studienbereichsleiter
bzw. die Studienbereichsleiterin. Der Termin der Zwischenprüfung
wird dem Kandidaten bzw. der Kandidatin spätestens 4 Wochen
vorher bekanntgegeben. Er liegt in der Regel zwischen dem 15. Mai und
dem 15. Juni im 2. Studienjahr.
Die Zulassung ist abzulehnen, wenn die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen
nicht oder nicht fristgerecht erfüllt sind. Die Zulassung ist zu
widerrufen, wenn bis zum 15. Mai des Studienjahres nachträglich zu
erbringende Nachweise nicht beigebracht wurden und die Gründe dafür
vom Kandidaten bzw. von der Kandidatin zu vertreten sind.
83
Nachprüfung
Im Falle einer ersten Nachprüfung gemäß 8 6 erfolgt die Zwischenprüfung
in der Regel zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des folgenden
Wintersemesters. Der Prüfungstermin wird dem Kandidaten bzw. der Kandidatin
spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt.
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Prüfungskommission
9
Die Prüfungskommission besteht aus dem Studienbereichsleiter Dzw. Oel
Studienbereichsleiterin, dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin des an
didaten bzw. der Kandidatin sowie einem weiteren Fachvertreter bzw. © PS
weiteren Fachvertreterin. Über den Verlauf der Prüfung ist ein Proto
anzufertigen.