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STUDIENORDNUNG
für den Studienbereich Schulmusik/Studiengang für das
Unterrichtsfach Musik an Realschulen
Vom 03. Februar 1995
Der Senat der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater hat
gemäß 8 9 und 8 59 des Gesetzes über die Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater (Musikhochschulgesetz — MHG) vom 01.Juni 1994
(Amtsbl. S. 609) folgende Studienordnung beschlossen, die nach Zustimmung
des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom
13.12.1995 hiermit verkündet wird.
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Gliederung des Studienganges
(1) Der Studiengang gliedert sich inhaltlich in den künstlerisch-praktischen.
den musikpädagogisch-didaktischen und den musiktheoretisch-musikwissenschaftlichen
Bereich. Den drei Bereichen sind die folgenden Fächer mit
Studienanteilen in Semesterwochenstunden und Art des Abschlusses
zugeordnet:
Bereich/Fach
SWS Abschluß
I. Künstlerischer Bereich
Künstl. Schwerpunktfach
(zugl. Instr./Gesang/Dirigieren)
Gesang als Pflichtfach 1)
Dirigieren als Pflichtfach 1)
Klavier als Pflichtfach 1)
Sprechen
Improvisation/Liedspiel
Partiturspiel
6
z
4
3
2
2
4
Prüfung
Prüfung
Prüfung
Prüfung
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Il. Musikpädagogischer/didaktischer
Bereich
Allg. Musikpädagogik
Fachdidaktik |}
Unterrichtsmethodik
Lehrversuche
Fachdidaktik 1
2
2
2
2 Leistungsnachweis
2 Prüfung
Leistungsnachweis