Full text : 1996 (0040)

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studiums im Lehramtsstudiengang einer anderen deutschen Musikhochschule
 oder äquivalente künstlerische und musikwissenschaftliche und
musikpädagogische/musikdidaktische Studienleistungen nachweisen.

83
Abschluß der Grundstudiums

(1) Zu Beginn des Hauptstudiums legt der Student bzw. die Studentin dem
Studienbereichsleiter bzw. der Studienbereichsleiterin das Studienbuch
und die im Grundstudium erworbenen Leistungsnachweise zur Einsichtnahme
 vor. Die Unterlagen müssen bis spätestens 15. November eines
Studienjahres im Sekretariat vorliegen.

(2) In begründeten Ausnahmefällen kann ein bis zum Ende des Grundstudiums
 nicht erbrachter Leistungsnachweis zum nächstmöglichen
Termin nachgereicht werden.

(3) Nach Vorliegen der Nachweise und nach dem Bestehen der Zwischenprüfungen
 stellt der Studienbereichsleiter bzw. die Studienbereichsleiterin
eine Bescheinigung über den Abschluß des Grundstudiums aus. Diese ist
der Anmeldung zur ersten Staatsprüfung beizufügen.

54
Zwischenprüfung im künstlerischen Schwerpunktfach
- Zulassungsvoraussetzungen -

Zur Zwischenprüfung wird zugelassen wer
1. zwei Semester an der Hochschule des Saarlandes für Musik und
Theater studiert oder gleichwertige Studienleistungen an einer anderen
Hochschule erbracht hat,
2. die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums und der
Erwerb der vorgeschriebenen Leistungsbescheinigungen nachweist.

85
Anmeldung zur Zwischenprüfung

Der Kandidat bzw. die Kandidatin stellt im vierten Studiensemester, spätestens
 zum 15. Juni beim Studienbereichsieiter bzw. der Studienbereichsleiterin
 den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung. Soweit LeistungSnachweise
 und Testate des 4.Studiensemesters zum Meldezeitpunkt noch
nicht nachgewiesen werden können, sind sie bis zum 15. November nachzureichen.

            
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