Full text : 1996 (0040)

.r

Bereich/Fach

SWS Abschluß

Il. Musiktheoretisch/musikwissenschaftllicher
 Bereich

Satzilehre/angewandte Harmonielehre/
Analyse 13 Ln./Prüfung/Tonsatzsammlung
Formenlehre 2 Leistungsnachweis
Gehörbildung/Höranalyse 6 Leistungsnachweise/Prüfung
Instrumentenkunde 1 Leistungsnachweis
Musikwissenschaft 16 Prüfung/Ln. 2)

1) sofern nicht künstlerisches Schwerpunktfach
2) nach der Studienordnung des musikwissenschaftlichen Instituts der
Universität
Die Studierenden sind verpflichtet, an den studienbereichsübergreifenden
Veranstaltungen CHOR oder ORCHESTER teilzunehmen. Es besteht
Testatpflicht. Die Testate sind bei der Meldung zur Staatsprüfung nachzuweisen.


(2) Die Studienplanung und -organisation der einzelnen Fächer wird durch
Beschlüsse der jeweiligen Fachkonferenzen bestimmt.

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Studienverlauf

(1) Der achtsemestrige Studiengang verläuft in zwei Phasen:
1. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
2. Hauptstudium (5. bis 8. Semester)
Im Grundstudium erwirbt der Student bzw. die Studentin die Fertigkeiten
und Fähigkeiten, die ihm bzw. ihr eine dem Studienziel angemessene
Vertiefung der Studien im Hauptstudium ermöglichen.

(2) Der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums wird durch die folgenden
Leistungen nachgewiesen:
1. Testate in den künstlerischen Schwerpunkt- und Pflichtfächern
2. Leistungsnachweise in den Fächern Instrumentenkunde, Formenlehre,
Iimprovisation/Liedspiel, Sprechen, Fachdidaktik |,
3. Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Musikwissenschaft
 (vergl. Institutsordnung der Universität),
4. Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im künstlerischen Schwerpunktfach.

Die Zwischenprüfung im künstlerischen Schwerpunktfach entfällt für
Studentinnen und Studenten, die den erfolareichen Abschluß des Grund-
            
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