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STUDIENORDNUNG
für den Studienbereich Schulmusik/Studiengang für das
Unterrichtsfach Musik an Gymnasien
Vom 08. Februar 1995
Der Senat der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater hai
gemäß 8 9 und & 59 des Gesetzes über die Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater (Musikhochschulgesetz — MHG) vom 01.Juni 1994
(Amtsbl. S. 609) folgende Studienordnung beschlossen, die nach Zu
stimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom
13.12.1995 hiermit verkündet wird.
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Gliederung des Studienganges
(1) Der Studiengang gliedert sich inhaltlich in den künstlerisch-praktischen
den musikpädagogisch-didaktischen und den musiktheoretisch-musikwis:
senschaftlichen Bereich. Den drei Bereichen sind die folgenden Fächer mi
Studienanteilen in Semesterwochenstunden und Art des Abschlusses
zugeordnet:
Bereich/Fach
S
-3S Abschluß
|. Künstlerischer Bereich
Künstl. Schwerpunktfach
(zugl. Instr./Gesang/Dirigieren)
Gesang als Pflichtfach 1)
Dirigieren als Pflichtfach 1)
Klavier als Pflichtfach 1)
Sprechen
Improvisation/Liedspiel
Dartiturspie!l
-
>)
3
4
4
2
2
2
Prüfung
Prüfung
Prüfung
Prüfung
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
II. Musikpädagogischer/didaktischer
Bereich
Allg. Musikpädagogik
Fachdidaktik |
Unterrichtsmethodik
Lehrversuche
Fachdidaktik H
2
2
2
2
2
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Prüfung