Full text : 1996 (0040)

5) —

STUDIENORDNUNG
für den Studienbereich Schulmusik/Studiengang für das
Unterrichtsfach Musik an Gymnasien
Vom 08. Februar 1995

Der Senat der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater hai
gemäß 8 9 und & 59 des Gesetzes über die Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater (Musikhochschulgesetz — MHG) vom 01.Juni 1994
(Amtsbl. S. 609) folgende Studienordnung beschlossen, die nach Zu
stimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom
13.12.1995 hiermit verkündet wird.

51
Gliederung des Studienganges

(1) Der Studiengang gliedert sich inhaltlich in den künstlerisch-praktischen
den musikpädagogisch-didaktischen und den musiktheoretisch-musikwis:
senschaftlichen Bereich. Den drei Bereichen sind die folgenden Fächer mi
Studienanteilen in Semesterwochenstunden und Art des Abschlusses
zugeordnet:

Bereich/Fach

S

-3S Abschluß

|. Künstlerischer Bereich

Künstl. Schwerpunktfach
(zugl. Instr./Gesang/Dirigieren)
Gesang als Pflichtfach 1)
Dirigieren als Pflichtfach 1)
Klavier als Pflichtfach 1)
Sprechen
Improvisation/Liedspiel
Dartiturspie!l

-
>)

3
4
4
2
2
2

Prüfung

Prüfung
Prüfung
Prüfung
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis

II. Musikpädagogischer/didaktischer
Bereich

Allg. Musikpädagogik
Fachdidaktik |
Unterrichtsmethodik
Lehrversuche
Fachdidaktik H

2
2
2
2
2

Leistungsnachweis

Leistungsnachweis
Prüfung
            
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