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Rechtsstreitigkeiten
Für die Durchführung der Verwaltungsstreitverfahren einschließlich Vorverfahren
ist der Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes zuständig.
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Inkrafttreten
(1) Die Ordnung tritt mit Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
(2) Mit gleichem Zeitpunkt tritt die Bibliotheksordnung vom 11. Mai 1994
außer Kraft.
Saarbrücken, 05.12.1995
Der Vorsitzende des Beirates der Hochschulbibliothek
Prof. Jochen Hartherz