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Zulassungsverfahren
(1) Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt 8 11 entsprechend.
(2) Die Meldung zur Prüfung ist bis zum 01. April beim Rektor oder bei der
Rektorin der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater schriftlich
einzureichen. Sie muß die Angabe der Fachrichtung und eine Erklärung
enthalten, ob sich der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits früher einer
gleichartigen Prüfung unterzogen hat.
Die Prüfung findet in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters
an der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater statt.
(3) Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
2. das Schulabgangszeugnis,
3. die Belege über die Fachausbildung gemäß der gültigen Studien
ordnung,
4. das Zwischenprüfungszeugnis,
5. ein Verzeichnis der während des Studiums erarbeiteten Werke,
5. ein Verzeichnis der zur Prüfung vorbereiteten Werke,
7. die Diplomarbeit.
Die Zulassung zur Prüfung teilt der oder die Vorsitzende der Prüfungs-Kommission
auf Vorschlag des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs
Ev. Kirchenmusik dem Bewerber bzw. der Bewerberin spätestens zwel
Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mit.
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Umfang und Art der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus:
1. der Prüfung im Fach Orgelliteraturspiel,
2. der Prüfung im Fach Chorleitung,
3. der Prüfung im Fach Gottesdienstliches Orgelspiel/Improvisation,
4. der Prüfung im Fach Gesang,
5. der Prüfung im Fach Musiktheorie,
6. der Prüfung im Fach Gehörbildung,
7. der Prüfung in Liturgik/Hymnologie/Theologie und Kirchenkunde,
8. der Diplomarbeit.
(2) Die Diplomprüfung besteht aus folgenden Prüfungen in den einzelner
Fächern: