Full text : 1996 (0040)

515 —

Er setzt sich aus dem allgemeinen Sozialbeitrag in Höhe von DM 80,00
und dem Beitrag für das Semesterticket in Höhe von DM 194,00 zusammen.


Die Studierendenschaft weist den jeweiligen Fachschaften einen vom
Stupa beschlossenen, anteiligen Studienjahresbeitrag pro Studienjahr an.
Die Verteilung dieses Beitrages wird in 8 21 der Satzung der Studierendenschaft
 geregelt.

„ 354
Anderung

Änderungen dieser Ordnung sind vom Studierenden-Parlament mit der
Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
 zu beschließen. Sie bedürfen der Genehmigung des Ministeriums
für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

85
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft in Kraft.

Allgemeiner Studierendenausschuß
der HTW des Saarlandes

Studierendenparlamentspräsidium
 der HTW des
Saarlandes
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.