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ausgenommen Loseblattsammlungen und Diplomarbeiten. Die entnommenen
Titel sind während der Öffnungszeiten desselben Tages zurückzugeben.
(4) Bei der Wochenendausleihe können maximal fünf Bände ausgeliehen
werden. Die Wochenendausleihe erstreckt sich auf den ausleihbaren
Bestand sowie auf Monographien aus dem Präsenzbestand, ausgenommen
Diplomarbeiten, und erfolgt während der letzten zwei Stunden der Öffnungzeit
vor dem jeweiligen Wochenende; die Rücknahme in den ersten
beiden Stunden der Öffnungszeit nach dem Wochenende.
(5) Die Ausleihe erstreckt sich auf Bände, die nicht zum Präsenzbestand
gehören.
Die Leihfrist beträgt bis zu zwei Wochen. Sie kann zweimal um jeweils 2
Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Der Antrag
auf Verlängerung ist vor Ablauf der Leihfrist zu stellen. Maximal können
fünf Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.
(6) Bände des kurzfristig ausleihbaren Bestandes können generell nicht
auf Dauer ausgeliehen werden.
(7) Professoren der HTW steht während des Studienjahres ein Handapparat
von maximal sechzig Bänden des längerfristig ausleihbaren Bestandes
zu. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Genehmigung
des Beirates. Der Beirat kann in außergewöhnlichen Fällen, insbesondere
bei angezeigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder einem
besonders großen Lehr-fächerangebot des Professors, bis maximal 100
Bände für einen begrenzten Zeitraum bewilligen.
(8) Mitarbeiter der HTW, die mit Aufgaben der Lehre oder Verwaltung
betraut sind, können bis zu zehn Bände des längerfristig ausleihbaren
Bestandes auf Dauer ausleihen. Der Beirat kann in außergewöhnlichen
Fällen, insbesondere bei hoher Funktionsvielfalt des Mitarbeiters, eine
Ausleihe bis maximal 20 Bände pro Studienjahr genehmigen.
(9) Lehrbeauftragte der HTW können für die Dauer eines Studienhalbjahres
bis zu 10 Bände ausleihen
(10) Bücher des Handapparates (Abs. 7) sowie von Mitarbeitern und
Lehrbeauftragten (Abs. 8 und 9) ausgeliehene Bücher müssen der Hoch-Schulbibliothek
zur Einsichtnahme anderer Benutzer auf Anforderung vierzehn
Tage zur Verfügung gestellt werden.
(11) Studenten der HTW, die Diplomarbeiten anfertigen, sowie andere
Studenten, die bei Professoren der HTW Diplomarbeiten anfertigen, können
während der Anfertigungszeit maximal zehn Bände ausleihen. Die