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Ordnung zur Änderung der Ordnung
der Universität des Saarlandes
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Vom 17. April 1996
Der Senat der Universität hat auf Grund von $ 8 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom
8. März 1989 (Amtsbi. S. 609), zuletzi geändert durch das Gesetz Nr. 1338
über die Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater vom 1. Juni
1994 (Amtsbi. S. 906), folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über
die Erhebung von Verwaltungsgehühren in der Fassung vom 15.09.1994
(Dienstbi. S. 244) beschlossen.die nach Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:
Artike! 1
Das Gebührenverzeichnis wird unter der laufenden Nummer 2 wie folg|
neugefaßt:
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und
vergleichbaren Schriftstücken
je Seite 1,00 DM
mindestens 5.90 DM
Der Mindestbetrag ist immer zu erheben, wenn ein beglaubigtes Dokument
weniger als 6 Seiten umfaßt.
Arti)}-} *
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes.
Saarbrücken, 3. Juni 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn