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Feststellung der Grundbeträge für
wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Vom 17. April 1996
Auf Grund der Ordnung der Dienstverhäitnisse wissenschaftlicher und studentischer
Hilfskräfte nach $ 77 UG vom 14. Februar 1996 stelle ich die
GSrundbeträge mit Wirkung vom 20. März 1996 wie folgt fest:
Der Grundbetrag A beträgt
Der Grundbetrag C beträgt
DM 112,-DM
71,-Für
bestehende Verträge und deren Fortsetzung sowie deren Umstellung
auf Grundbetrag A gilt die Übergangsregelung des 8 3 Abs. 2 obiger
Dienstordnung.
Saarbrücken, 17. April 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönr