284 —
Gebührenverzeichnis
gemäß 8 2 Abs. 4 der Gebührenordnung für
Gasthörer/innen, Studierende in Aufbaustudiengängen
sowie für Teilnehmer/innen an weiterbildenden Studien
und Weiterbildungsveranstaltungen vom 11. Mai 1994
(Dienstbl. S. 126)
Nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
werden die Gebühren für Aufbaustudiengänge gemäß 8 2 Abs. 4
der Gebührenordnung für Gasthörer/innen, Studierende in Aufbaustudiengängen
sowie für Teilnehmer/innen an weiterbildenden Studien und
Weiterbildungsveranstaltungen wie folgt festgesetzt:
Aufbaustudiengänge
1. Medizinische Strahlenphysik/
Abschluß Zertifikat
2. Europäische Wirtschaft/
Abschlüsse Zertifikat; Magister
3. Biogeographie und Raumbewertung/
Abschluß Zertifikat
4. Europäische Integration/
Abschluß Zertifikat
Semestergebühren
DM 600—
DM 1.600 .—
DM 600 —
DM 750—
Die Zahlung der Gebühr ist mit dem Antrag auf Einschreibung zum Winter-Semester
1996/97 nachzuweisen. Für Studierende, die bereits vor dem
Wintersemester 1996/97 in einem der Aufbaustudiengänge eingeschrieben
sind, bleibt es bei den Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis vom
17. Mai 1995 (Dienstbl. S. 450).
Saarbrücken, 18. April 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönn