Full text : 1996 (0040)

284 —

Gebührenverzeichnis
gemäß 8 2 Abs. 4 der Gebührenordnung für
Gasthörer/innen, Studierende in Aufbaustudiengängen
sowie für Teilnehmer/innen an weiterbildenden Studien
und Weiterbildungsveranstaltungen vom 11. Mai 1994
(Dienstbl. S. 126)

Nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
 werden die Gebühren für Aufbaustudiengänge gemäß 8 2 Abs. 4
der Gebührenordnung für Gasthörer/innen, Studierende in Aufbaustudiengängen
 sowie für Teilnehmer/innen an weiterbildenden Studien und
Weiterbildungsveranstaltungen wie folgt festgesetzt:

Aufbaustudiengänge

1. Medizinische Strahlenphysik/
Abschluß Zertifikat

2. Europäische Wirtschaft/
Abschlüsse Zertifikat; Magister

3. Biogeographie und Raumbewertung/
Abschluß Zertifikat

4. Europäische Integration/
Abschluß Zertifikat

Semestergebühren

DM 600—

DM 1.600 .—

DM 600 —

DM 750—

Die Zahlung der Gebühr ist mit dem Antrag auf Einschreibung zum Winter-Semester
 1996/97 nachzuweisen. Für Studierende, die bereits vor dem
Wintersemester 1996/97 in einem der Aufbaustudiengänge eingeschrieben
 sind, bleibt es bei den Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis vom
17. Mai 1995 (Dienstbl. S. 450).

Saarbrücken, 18. April 1996

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönn
            
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