Full text : 1996 (0040)

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die aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen nicht integriert über
ein Projekt angeboten werden können, sollen wie die Projekte, nicht isoliert,
 Sondern über einen aktuellen Bezug vermittelt werden.

(5) Exkursionen sind Bestandteil des Unterrichts und in diesen integriert.
Sie sollen mit einer Studienleistung verbunden sein, die in der theoretischen
 Vorbereitung, der Arbeit am Zielort oder in der nachträglichen
Ausarbeitung bestehen kann. Durch die Dokumentation der Exkursion entsteht
 eine Vororientierung für spätere Erkundungsreisen.

(6) Workshops, künstlerisch-gestalterische Übungen, Exkursionen und
sonstige Blockveranstaltungen sollen, sofern sie nicht Teil der Projektarbeit
 sind, entweder außerhalb des Semesters oder aber in einer gemeinsam
 festgelegten Woche während des Semesters stattfinden.
Der Fachbereich beschließt Art und Umfang dieser Veranstaltungen.

(7) Die Studienberatung ist integrierter Teil des Studiums. Im Grundstudium
 ist sie für die Studierenden verbindlich.
Die Studenten/Studentinnen müssen bis zum Ende des vierten Semesters
an studienbegleitenden individuellen Studienberatungen teilgenommen
haben, die von Angehörigen des Lehrkörpers des Fachbereiches durchgeführt
 werden; dies gilt auch für Studenten/Studentinnen, die die im 8 4
Absatz 2 genannten Zeiten überschreiten.

b) $ 8 erhält folgende Fassung:

88
Einführende Studienveranstaltungen im Grundstudium

(1) In den ersten Semestern wird für alle Studienanfänger jeweils ein
"Einführendes Projekt/eine Atelierarbeit" angeboten. Innerhalb dieser Veranstaltung
 sollen die Studenten/Studentinnen gemeinsam erste gestalterische
 Erfahrungen machen.

(2) Im ersten Studiensemester müssen Einführungsveranstaltungen "Zeitgenössische
 Kultur im Saarland” besucht werden.

c) 8 11 erhält folgende Fassung:

5 11
Studienvertiefung, Meisterdiplom

(1) Studenten/Studentinnen können in Zusammenarbeit mit einem
Professor/ einer Professorin nach der Diplomprüfung ihr Studium vertiefen.
Sie können maximal vier Semester weiter an der Hochschule studieren.
Hierzu ist ein Antrag zu stellen über den der Fachbereichsrat nach
Anhörung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin ent-
            
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