Full text : 1996 (0040)

77

‘7

Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes

Vom 15. Februar 1996

Die Studierendenschaft der Universität des Saarlandes hat auf Grund von
8 105 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
 — UG) vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch
Gesetz Nr. 1338 über die Hochschule des Saarlandes für Musik und
Theater vom 1. Juni 1994 (Amtsbil. S. 906), folgende Beitragsordnung vom
15. Februar 1996 beschlossen, die nach Zustimmung durch das Ministerium
 für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:

x.

Beitragspflicht

Jede/r ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes
 ist verpflichtet, zur Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft
 Beiträge zu leisten. Diese Beiträge gliedern sich in einen allgemeinen
 Studierendenschaftsbeitrag sowie einen Beitrag zum Semesterticket
für die Dauer des Bestehens einer wirksamen Vereinbarung zwischen der
Studierendenschaft und der Verkehrsgemeinschaft Saar (VGS), Saarbrücken,
 über ein Semesterticket.

82
Höhe der Beiträge

Der allgemeine Studierendenschaftsbeitrag beträgt pro Semester
11,60 DM, der Beitrag zum Semesterticket pro Semester 97,- DM.

83
Erhebung der Beiträge

Die Beiträge werden bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung mit
den übrigen Sozialbeiträgen eingezogen.

84
Erstattungen des Beitrags für das Semesterticket
Folgenden Mitgliedern der Studierendenschaft kann auf Antrag der gezahlte
 Beitrag für das Semesterticket von der Studierendenschaft teilweise
oder aan erstattet werden:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.