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Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes
Vom 15. Februar 1996
Die Studierendenschaft der Universität des Saarlandes hat auf Grund von
8 105 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
— UG) vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch
Gesetz Nr. 1338 über die Hochschule des Saarlandes für Musik und
Theater vom 1. Juni 1994 (Amtsbil. S. 906), folgende Beitragsordnung vom
15. Februar 1996 beschlossen, die nach Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:
x.
Beitragspflicht
Jede/r ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes
ist verpflichtet, zur Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft
Beiträge zu leisten. Diese Beiträge gliedern sich in einen allgemeinen
Studierendenschaftsbeitrag sowie einen Beitrag zum Semesterticket
für die Dauer des Bestehens einer wirksamen Vereinbarung zwischen der
Studierendenschaft und der Verkehrsgemeinschaft Saar (VGS), Saarbrücken,
über ein Semesterticket.
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Höhe der Beiträge
Der allgemeine Studierendenschaftsbeitrag beträgt pro Semester
11,60 DM, der Beitrag zum Semesterticket pro Semester 97,- DM.
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Erhebung der Beiträge
Die Beiträge werden bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung mit
den übrigen Sozialbeiträgen eingezogen.
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Erstattungen des Beitrags für das Semesterticket
Folgenden Mitgliedern der Studierendenschaft kann auf Antrag der gezahlte
Beitrag für das Semesterticket von der Studierendenschaft teilweise
oder aan erstattet werden: