b) Unter Buchstabe b) wird die Zahl „0,3‘ durch die
Zahl „O,1‘“ ersetzt.
c)
Unter Buchstabe c) wird die Zahl „1,3“ durch die
Zahl „1,5* ersetzt.
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum
Sommersemester 1996.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1995
Der Minister
für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach