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Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in
das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der Universität
des Saarlandes für das Sommersemester 1996
Vom 15. Dezember 1995
(Amtsbil. S. 26}
Auf Grund des 8 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Februar 1993 (Amtsbl. S. 318), geändert durch
Gesetz vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 905), verordnet das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
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Für das Sommersemester 1996 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter):
1. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Medizin
4. Pharmazie
5. Psychologie
6. Rechtswissenschaft
7. Volkswirtschaftslehre
®. Zahnmedizin
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1995
Der Minister
für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach