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8. über die Erteilung von Lehraufträgen zu beschließen,
9. den Anteil des Fachbereichs am Entwurf des Haushaltsvoran:
schlags vorzuschlagen,
10. beider Bildung Besonderer Gliederungen nach Maßgabe dieses
Gesetzes mitzuwirken,
11. die dem Fachbereich übertragenen praktischen Dienste ($ 1
Abs. 7) und Aufgaben des Landes ($ 1 Abs. 9) zu gewährleisten
und beider Erfüllung der Aufgaben nach $ 1 Abs. 8 mitzuwirken
und
12. im Rahmen der Studienberatung die studienbegleitende fachliche
Beratung (Studienfachberatung) durchzuführen.
(3) Der Fachbereich ist dafür verantwortlich, daß bei geordnetem
Studium die Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt
werden können.
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Fachbereichsrat
(1) Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in allen Angelegenheiten
des Fachbereichs, soweit durch dieses Gesetz oder die Uni:
versitätsverfassung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Mitglieder des Fachbereichsrats sind:
1. sieben Vertreter der Gruppe der Professoren,
2. zwei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
3. zwei Vertreter der Gruppe der Studenten,
4. ein Vertreter der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter.
Die Universitätsverfassung kann vorsehen, daß in Fachbereichen,
soweit ihnen mehr als dreißig Professoren angehören, die Mitgliederzahlen
nach Satz 1 verdoppelt werden. Der Ärztliche Direktor
nach $ 48 b Abs. 2 Nr. 1 kann an Sitzungen des Fachbereichsrats des
klinischen Fachbereichs mit beratender Stimme teilnehmen: er ist
zu jeder Sitzung unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
(3) Wird ein Fachbereich errichtet, dessen Fachgebiete an der Universität
nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, beruft
der Senat mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur und
Wissenschaft eine Kommission, die die Aufgaben eines Fachbereichsrats
wahrnimmt. In die Kommission sollen Professoren anderer
Hochschulen aus den betreffenden Fachgebieten und Professoren
der Fakultät, deren wissenschaftliche Arbeiten Bezüge zu Fachgebieten
des neuen Fachbereichs aufweisen, berufen werden.
Professoren, die nach Bildung der Kommission die Mitgliedschaft im
Fachbereich erwerben oder sie bereits besitzen, gehören der Kommission
ebenfalls an. Die Kommission soll Vertreter der Praxis, insbesondere
aus der Wirtschaft, beratend hinzuziehen. Sobald dem
Fachbereich mindestens sieben Professoren angehören, ist die Wahl
eines Fachbereichsrats durchzuführen. Mit der Wahl des Fachbereichsrats
ist die Kommission aufgelöst.