— 152 -
kann einer Professorin bzw. einem Professor, die bzw. der in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis steht, die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung „Professorin“ bzw. „Professor“ verleihen.
(3) Für Professorinnen und Professoren ist ihre Amtsbezeichnung zugleich
eine akademische Bezeichnung. Sie darf auch nach dem Ausscheiden aus
der Fachhochschule ohne den Zusatz „außer Dienst (a.D.)“ geführt werden:
auf Vorschlag der Fachhochschule kann das Ministerium für Mssenschaft
und Kultur die Weiterführung wegen Unwürdigkeit untersagen. Satz
1 und 2 gilt für die Berufsbezeichnung nach Absatz 2 Satz 4 entsprechend.
(4) Professorinnen und Professoren steht nach dem Eintritt in den
Ruhestand das Recht zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen und zur
Beteiligung an Prüfungsverfahren zu.
Ss 40
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind
neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen
1.ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre
oder Ausbildung nachgewiesen wird,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Rege!
durch eine besonders qualifizierte Promotion nachgewiesen wird und
4.darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung Oder
Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer
mindestens fürfährigen einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden
sein müssen.
(2) Soweit es der Eigenart des Fachgebiets und den Anforderungen der
Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nr. 1 bis 4 als Professorin
bzw. Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene
Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
8 41
Überprüfung, Freigabe und Ausschreibung der Stellen
(1) Wird die Stelle einer Professorin bzw. eines Professors frei, prüft die
Fachhochschule, ob die Stelle wiederbesetzt werden und ob ihr die glei
chen oder andere Aufgaberi zugeordnet werden Sollen. Dabei ist auc?
festzulegen weiche Ausstattung dem vorgesehenen Aufgabenhereict