Full text : 1996 (0040)

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sind, sollen in der Regel durch eine kollegiale, eine befristete oder eine koljegiale
 und befristete Leitung verwaltet werden. Im Falle einer befristeten
Leitung ist eine Amtszeit von mindestens drei Jahren vorzusehen. Bei
einer kollegialen Leitung ist ein Mitglied des Kollegiums mit der Führung
der laufenden Geschäfte zu betrauen (geschäftsführende Leiterin bzw
geschäftsführender Leiter).

5. Kapitel
Personal

8 37
Gemeinsame Vorschriften

(1) Für den Umfang der dienstrechtlichen Lehrverpflichtungen der
Professorinnen und Professoren und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
gilt 8 51 des Universitätsgesetzes entsprechend. In der Lehrverpflichiungsverordnung
 nach Satz 1 ist insbesondere zu regeln, daß Professorinnen
und Professoren an der Fachhochschule für die Durchführung von konkret
umschriebenen und finanziell! abgesicherten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben in angemessenem Umfang von der ihnen obliegenden
 Lehrverpflichtung entlastet werden können. Über die Entiastung
entscheidet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf Antrag der
Professorin bzw. des Professors, dem die Stellungnahmen des
Fachbereichs und der Rektorin bzw. des Rektors beizufügen sind.

(2) Professorinnen und Professoren, die nicht mindestens drei Jahre
hauptberuflich an einer Fachhochschule als Professorin bzw. Professor
oder in einer vergleichbaren Funktion tätig waren, müssen eine Probezeit
von zwei Jahren ableisten: sie kann in begründeten Ausnahmefällen auf
ein Jahr abgekürzt werden. Im übrigen gilt für die beamteten
Professorinnen und Professoren und die Rektorin bzw. den Rektor 8 50
Abs. 1 bis 6 des Universitätsgesetzes entsprechend

(3) Für Nebentätigkeien der beamteten Professorinnen und Professorer
Gilt 8 52 des Universitätsgesetzes entsprechend.

(4) Für nichtbeamtete Professorinnen und Professoren gilt $ 50 Abs. 7 und
8 des Universitätsgesetzes entsprechend.

8 38
Dienstaufgaben der Professorinnen und Professoren

(1) Die Professorinnen und Professoren nehmen die der Fachhochschule
abliegenden Aufgaben in Wissenschaft, angewandter Forschung und
            
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