Full text : 1996 (0040)

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(5) Die Zulassung zum zweiten Studienjahr der binationalen Ausbildung
setzt die Validierung nach französischem Recht der im ersten Studienjahr
von dem Studenten erbrachten Prüfungsleistungen voraus. Diese
Validierung kann nur erfolgen, wenn keine der Modulnoten unter 8 Punkten
und die Gesamtnote nicht unter 10 Punkten liegt sowie alle
Leistungsnachweise des ersten und zweiten Studienjahres des Deutsch-Französischen
 Studienganges erbracht oder als gleichwertig anerkannt
wurden. Die Validierung geschieht gemäß Artikel 8 der Satzung des
DFHVISFATES durch eine Jury.

(6) Die jeweilige Modulnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den
mit den Jahres-Wochenstundenzahlen gewichteten Fachnoten des jeweiligen
 Moduls.

(7) Die Gesamtnote ist das gewichtete arithmetische Mittel aller
Modulnoten.

(8) Die allgemeinen Pflichtfächer und die Pflichtfächer der jeweiligen
Studienrichtungen werden zu folgenden Modulen zusammengefaßt:

Modul I:
Kultur und Zivilisation
Französisch (für dt. Studenten)
Deutsch (für frz. Studenten)
Projekt

Modul II:
Grundlagen des Personalmanagements
Marketingforschung

Modul Ill:
Marketingpolitik
Spezielle Marketinginstrumente

Modul IV:
Felder des Personalmanagements
Rechtsgrundlagen des Personalmanagements

Drei dieser Module sind durch Prüfungen abzuschließen, wobei zwischen
Modul HI und Modul IV gewählt werden kann.
            
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