Full text : 1996 (0040)

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(2) Frauen führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der
weiblichen Form.

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Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
 der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 10. März 1995

Der Rektor
Prof. Dr. Helmut GROH

Hinweis zur Gliederung der binationalen Ausbildung:

(1) Während des vierten Semesters entscheidet eine Eignungsprüfung, an
der auch Studenten anderer Hochschulen mit gleichen oder als gleichwertig
 anerkannten Leistungsnachweisen teilnehmen können, über die Qualifikation
 zur Aufnahme der binationalen Ausbildung.

(2) Das Studium beginnt für deutsche Studenten mit einem allgemeinen
Sprachkurs in Frankreich und für die französischen Studenten mit einem
allgemeinen Sprachkurs in Deutschland, an den sich ein fachspezifischer
Sprachkurs an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
in Saarbrücken anschließt.

(3) Während des 1. Studienjahres studieren die deutschen und französischen
 Studenten gemeinsam im Fachbereich Betriebswirtschaft der
HTWAdS, und zwar jeweils in der von ihnen gewählten Studienrichtung
(Personalmanagement oder Marketing). Der erfolgreiche Abschluß dieses
ersten Studienjahres wird von der Universität Metz im Rahmen einer
„Validation“ als „licence“ äquivalent anerkannt. Hierdurch erhalten die
Studenten die Berechtigung, das Studium im zweiten Studienjahr an der
Universität Metz (Maitrise-Jahr) fortzusetzen.

(4) Vor Aufnahme des Studiums in Metz nehmen die deutschen Studenten
an einem fachspezifischen Sprachkurs der Universität Metz teil. Dieses
zweite Studienjahr in Metz gilt gleichzeitig als viertes Studienjahr des
Diplom-Studienganges Betriebswirtschaft an der HTWdS. Bei erfolgreichem
 Abschluß dieses Studienjahres wird durch die Universität Metz die
Maitrise verliehen.
            
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