a
zweiten und dritten Abschnitt der Hauptprüfung zu erbringen sind (Ss.
Tabellen 3,4 der Anlage der Prüfungsordnung).
82
Vorprüfung
Die Vorprüfung wird nach dem ersten Studienjahr abgeschlossen. Art, Umfang
und Zulassungsvoraussetzungen gehen aus Tabelle 1 der Anlage
hervor.
83
Abschlußprüfung
Die Abschlußprüfung besteht aus der Hauptprüfung und der Diplomarbeit
Ha Or
uptprüfung
Die Hauptprüfung gliedert sich in drei Abschnitte,
(1) Der erste Abschnitt der Hauptprüfung behandelt Fächer des zweiten
Studienjahres, nach deren Abschluß an Prüfungen teilzunehmen ist. Art,
Umfang und Zulassungsvoraussetzungen gehen aus Tabelle 2 zum Fachstudium
hervor.
(2) Der zweite Abschnitt der Hauptprüfung behandelt Fächer des dritten
Studienjahres, nach deren Abschluß an Prüfungen teilzunehmen ist. Art,
Umfang und Zulassungsvoraussetzungen gehen aus Tabelle 3 zum Fachstudium
hervor.
85
Diplomarbeit
(1) Ausgabe
Die Diplomarbeit kann ergänzend zu 8 8, Abs.1 der PrO des Diplomstudienganges
Elektrotechnik von Professoren der Universität Metz ausgegeben
und betreut werden. Dabei gelten die Regelungen und Vorschriften
der Universität Metz. Die Ausgabe soll frühestens nach Vorlesungsende
des vierten Studienjahres erfolgen. $ 8, Abs. 2 der PrO für den Deutsch-Französischen
Studiengang Elektrotechnik bleibt davon unberührt.
(2) Gruppenarbeit
in begründeten Fällen kann eine Bearbeitung des gestellten Themas durch
mehrere Studenten erfolgen. Die Beurteilung der individuellen Leistung
muß dabei sichergestellt sein. Die nach 8 8, Abs. 5 der PrO des Diplomstudiengangs
Elektrotechnik geforderte Erklärung hat der Gruppenarbeit
Rechnung zu tracen.