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vom Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des
Fachbereichs versehen.
(2) Über die Abschlußprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Fachstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Abschlußprüfung
und die Bestätigung der erfolgreich abgeleisteten Praktischen Studienphase.
Auf Antrag des Kandidaten wird die bis zum Abschluß der Diplomprüfung
benötigte Fachstudiendauer ausgewiesen. Das Zeugnis wird vom
Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor unterschrieben und mit dem
Siegel der HTWdS versehen.
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Hochschulgrade
Mit Bestehen der Abschlußprüfung verleiht die HTWdS den akademischen
Grad „Diplom-Ingenieur“ bzw. „Diplom-Ingenieurin“ versehen mit dem
Zusatz „FH“ (Fachhochschule). Hierüber wird eine Urkunde ausgestellt.
Sie wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor unterschrieben
und mit dem Siegel der HTWdS versehen.
Dieser Hochschulgrad wird verliehen für die erfolgreiche Teilnahme an
dem mit der Universität Metz gemeinsam durchgeführten Studiengang im
Rahmen des DFHI. Es handelt sich dabei um einen zusätzlich zur Maitrise
und dem Zeugnis des DFHI verliehenen berufsqualifizierenden Abschlußgrad
eines integrierten Studiengangs i.S. des $ 60 Abs. 2 FhG.
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Täuschung, Nichtteiilnahme
(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit null Punkten, die
Diplomarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Student bei der
Erbringung der betreffenden Leistung einen Täuschungsversuch bzw. eine
Täuschungashandiung begeht.
(2) Eine Bewertung mit null Punkten bzw. mit „nicht ausreichend“ erfolgt
außerdem, wenn der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen
Studienleistungen versäumt, an dem Termin einer Prüfung, zu der er angemeldet
ist, nicht teilnimmt oder den Abgabetermin der Diplomarbeit nicht
einhält. Näheres regelt das Anmeldeverfahren.