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(5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, werden die
Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen.
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Prüfungswiederhoilungen
Nicht bestandene Prüfungen in einem Prüfungsfach können jeweils zweimal
wiederholt werden. Das Nähere regelt das Anmeldeverfahren. Eine
nicht erfolgreich abgeschlossene Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt
werden.
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Termine und Hilfsmittel
(1) Termine und Hilfsmittel werden vom Prüfer im Einvemehmen mit dem
Prüfungsausschuß festgesetzt. Im Zweifelsfalle entscheidet der Fachbereichsrat.
(2) Ort und Zeit der Prüfung sowie die erlaubten Hilfsmittel werden spätestens
drei Wochen vor dem anstehenden Termin durch Aushang verbindlich
bekanntgegeben. Eine Prüfungsterminübersicht wird spätestens zwei
Wochen vor Vorlesungsende des dem Prüfungsabschnitt vorausaehenden
Semesters am Schwarzen Brett des Fachbereichs veröffentlicht. In der
Prüfungsterminübersicht angegebene Termine dürfen nur auf zeitlich spätere
Termine hin verschoben werden. Satz 1 bleibt auch bei einer Terminverschiebung
gültig.
(3) Pro Tag ist für den Studenten nur eine Prüfung anzusetzen,
(4) Die Bekanntgabe der Noten aus Studien- und Prüfungsleistungen
erfolgt innerhalb von zwei Monaten, bei Diplomarbeiten innerhalb von drei
Monaten.
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Bewertung
(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit Punkten bewertet.
Die Höchstpunktzahl beträgt in der Regel 20 Punkte. Sie kann je nach
Schwierigkeitsgrad bis auf 24 Punkte angehoben werden. Es entsprechen:
18 Punkte und mehr der Note sehr gut
15 Punkte bis weniger als 18 Punkte der Note gut
12 Punkte bis weniger als 15 Punkte der Note befriedigend
8 Punkte bis weniger als 12 Punkte der Note ausreichend
weniger als 8 Punkte der Note nicht ausreichend