Full text : 1996 (0040)

923

8 18 Täuschung, Nichtteilnahme
8 19 Entschuldbare Nichtteiinahme
8 20 Verlust des Prüfungsanspruches
821 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
822 Einsicht in die Prüfungsakten

Ill. Ergänzende Regelungen für das dritte und vierte Jahr des
Deutsch-Französischen Studiengangs (DFHI-Studium)
8 1 Prüfungsleistungen
8 2 Vorprüfung
8 3 Abschlußprüfung
8 4 Hauptprüfung
8 5 Diplomarbeit
8 6 Zeugnisse
8 7 Bildung der Gesamtnote
8 8 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
8 9 Prüfungstermine
8 10 Anmeldeverfahren
8 11 Sprachregelung
8 12 Inkrafttreten

IV. Anlage
Vorbemerkung (Legende zu den Tabellen)
Tabelle 1: Fächer des 1. Studienjahres (Grundstudium)
Tabelle 2: Fächer des 2. Studienjahres
(1. Abschnitt der Hauptprüfung)
Tabelle 3: Fächer des 3. Studienjahres
(2. Abschnitt der Hauptprüfung)

V. Hinweis
Prüfungsfächer (Tabelle)
Zulassung zum vierten Studienjahr durch die Universität Metz

| Grundsatzbestimmung

Da mit dem erfolgreichen Abschluß des Deutsch-Französischen Studienganges
 das Diplom der HTWdS vergeben wird, sind grundsätzlich dieselben
 Prüfungsieistungen zu verlangen, die die Diplom-Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik an der HTWdS vorschreibt.
Dies bezieht sich auch auf die Abnahmemodalitäten dieser Leistungen.
Die Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik
vom 20.01.1995 (Dienstblatt Nr. 8 vom 13.02.1995) in der jeweils geltenden
 Fassuna ist insofern Bestandteil der vorliegenden Prüfungsordnung
            
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