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Wird die wissenschaftliche Arbeit im Fach Kunsterziehung geschrieben, so kann diese entweder ır
Kunstgeschichte oder Kunstdidaktik angefertigt werden und gestalterische Anteile enthalten.
) 2
3.2.1
3.2.2
An die Stelle der wissenschaftlichen Arbeit kann die künstlerische/gestalterische Arbeit treten. Fü
jiese soll dem Kandidaten ein Thema gestellt werden, das aus seiner. bisherigen Atelierarbeit ode
seiner Projektarbeit erwächst.
Prüfung in Kunsterziehung
Die Prüfung in Kunsterziehung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
— einer Prüfung in künstlerischer Praxis,
— einer schriftlichen und
— einer mündlichen Prüfung in Kunstwissenschaft.
Prüfung in künstlerischer Praxis
Die Prüfung kann im Fachbereich Kunst oder im Fachbereich Design abgelegt werden; sie besteht au
einer Präsentation von Arbeiten aus der Studienzeit und der künstlerischen/gestalterischen Arbeır
sofern nicht an Stelle der künstlerischen/gestalterischen Arbeit die wissenschaftliche Arbeit gemäß 3
gewählt wurde, An die Präsentation schließt sich ein Prüfungsgespräch von 30 Minuten Dauer an.
Für Präsentation und Prüfungsgespräch setzt der Prüfungsausschuß eine Gesamtnote fest.
Die Prüfung ist bestanden, wenn diese Note mindestens „ausreichend‘“ lautet.
Prüfung in Kunstwissenschaft
Die Prüfung erstreckt sich auf die Sachbereiche gemäß 2.2.1 und 2.2.2. Im Einverständnis mit deı
Prüfern wählt der Kandidat je zwei Vertiefungsgebiete aus dern Bereichen Kunstgeschichte um
Kunstdidaktik als Prüfungsschwerpunkte aus.
Das Sachgebiet, aus dem das Thema der wissenschaftlichen Arbeit gestellt wird, kann nicht
Vertiefungsgebiet gewählt werden.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausurarbeit in Kunstgeschichte oder Kunstdidaktik.
Dem Kandidaten werden in der Klausur 3 Themen aus den gewählten Vertiefungsgebieten zur Wa
gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung behandelt Fragen der Kunsttheorie, der Kunstgeschichte und der Kunstdidakt
zemäß 2.2.1 und 2.2.2. Sie besteht aus zwei Teilprüfungen zu je 25 Minuten Prüfungszeit !
Kunstgeschichte und Kunstdidaktik. Die Prüfungsthemen sollen außer den gewählten Vertiefungsgebit
ien, die nicht bereits Gegenstand der Klausur waren, auch die übrigen Sachgebiete gemäß 2.2.1 un
222 einbeziehen.
Aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen wird eine Durchschnittsnote gebildet. Die mündlich
Prüfung ist bestanden, wenn ihr Durchschnittsergebnis mindestens „ausreichend“ lautet und ker
Prüfungsteil mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Ergebnis der Prüfung in Kunsterziehung (Fachendnote)
Die Fachendnote in Kunsterziehung wird aus den drei Teilergebnissen in der künstlerischen Praxis. u
schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung in Kunstwissenschaft im Verhältnis 2:1:1 em
teilt.“
33.5. Mathematik:
In Teilziffer 1.1 werden nach dem Wort „Realschulen“ die Worte „und Gesamtschulen“ eingefügt.
Musik:
Die Prüfungsanforderungen Musik werden wie folgt gefaßt:
„MUSIK
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2
13
Prüfungsvoraussetzungen
Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung in Musikwissenschaft, die bestandene Zwischenp
fung im künstlerischen Schwerpunktfach sowie Vorlage der Leistungsbescheinigungen des Grundsn“
ums
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren in der Musikwissenschaft
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fachdidaktischen Veranstaltung des Hauptstu
ams