Full text : 1995 (0039)

3.1.2

3.1.3

3.3
3.3.1

332

3.3.3
3331

3.3.3.2

{

fm

Instrument
Wiedergabe je eines charakteristischen Werkes aus den Hauptepochen der Literatur des gewählten
Instrumentes einschließlich des Schaffens der Gegenwart in angemessenem Schwierigkeitsgrad:
Vomblattspiel eines leichten Stückes
Dirigieren
Erarbeitung eines Chorsatzes und praktische Anwendung der für eine chorische Stummbildung
maßgebenden Grundsätze; Erarbeitung eines leichten Orchesterstückes; Vertrautheit mit der Technik
der Instrumente
Prüfungsanforderungen im didaktischen Bereich
Fachkenntnisse in: Didaktik und Methodik des Musikunterrichts; Grundsätze der Unterrichtsplanung;
Fachdidaktik der Sekundarstufe I (Klassenstufe S bis 9): Entwicklung von Unterrichtsprojekten;
Kenntnisse von Verfahren der Leistungsdiagnose; Vertrautheit mit didaktischer und methodischer
Literatur
Prüfungsanforderungen im musikwissenschaftlich-theoretischen Bereich
Wissenschaftliche Arbeit

Die wissenschaftliche Arbeit kann, muß aber nicht im Fach Musik geschrieben werden. Dem
Kandidaten wird eine Aufgabe aus dem Gesamtgebiet der Musikwissenschaft gestellt (historische und
systematische Musikwissenschaft einschließlich Musikpädagogik). Hierbei ist das von ihm angegebene
besondere Studiengebiet zu berücksichtigen.
Schriftliche Prüfung in Musiktheorie (Satziehre, Analyse)
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Klausurarbeit. Hierfür werden aus den Gebieten
-— Polyphoner Liedsatz, homophoner Satz (vokal, instrumental oder gemischt),
— Harmonische Analyse,
— Höranalyse
mehrere Aufgäben gestellt, von denen je eine zu wählen ist. Bei der Anmeldung zur Prüfung legt der
Kandidat eine Sammlung von Arbeiten aus den verschiedenen Disziplinen des Tonsatzunterrichts
vor.
Mündliche Prüfung
Musiktheorie (Satzlehre. Analyse)
Kenntnisse der Harmonielehre, des Kontrapunktes und der Formenlehre sowie zeitgenössischer
Satztechniken: Analyse vorgelegter Literaturbeispiele
Musikwissenschaft
Übersicht über die abendländische Musikgeschichte von ‚500 bis Mitte des 20. Jahrhunderts:
Aussprache über ein vorgelegtes Notenbeispiel

Prüfungszeiten
Klausurarbeit:
Schwerpunktfach:
Künstlerische Pflichtfächer:
Dirigieren:
Fachdidaktik:
Musiktheorie mündlich:
Musikwissenschaft mündHch:

4 Stunden
30 Minuten
20 Minuten
30 Minuten
20 Minuten
20 Minuten
20 Minuten

Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden einzeln bewertet. Mehrere Einzelnoten innerhalb eines Prüfungsbereiches
 werden zu einer Durchschnittsnote zusammengefaßt. Dabei sind im künstlerischen Bereich die
Einzelnote für das Schwerpunktfach mit dem Faktor zwei und die Einzelnoten in den künstlerischen
Pflichtfächern jeweils mit dem Faktor eins zu werten. Im musikwissenschaftlich-theoretischen Bereich
wird die Einzeinote für Musiktheorie aus den Bewertungen der Prüfungseinzelleistungen in der
Klausurarbeit, den Tonsatz-Studienarbeiten und der mündlichen Prüfung jeweils mit dem Faktor eins
ermittelt. Bei Bildung der Durchschnittsnote für den musikwissenschaftlich-theoretischen Bereich
haben die Einzelnote für Musiktheorie doppeltes und die Einzelnote der mündlichen Prüfung in
Musikwissenschaft einfaches Gewicht. Die Prüfung im Fach Musik ist nur bestanden, wenn in jedem
der drei Bereiche gemäß 3.1 bis 3.3 mindestens die Note bzw. Durchschnittsnote „ausreichend“ erreicht
wurde. In diesem Falle werden die Noten der drei Bereiche zu einer Fachendnote zusammengefaßt.
Dabei gilt für jeden Bereich der Faktor eins.“
            
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