Full text : 1995 (0039)

f

3

Schriftliche Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausurarbeit in Kunstdidaktik. Dem Kandidaten werden ir
der Klausur 3 Themen aus den gewählten Vertiefungsgebieten zur Wahl gesteilt. von denen eines z
bearbeiten ist.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung behandelt Fragen der Kunsttheorie, der Kunstgeschichte und der Kunstdidakti
gemäß 2.2.1 und 2.2.2. Sie besteht aus zwei Teilprüfungen zu je 15 Minuten Prüfungszeit i
Kunstgeschichte und Kunstdidaktik. Die Prüfungsthemen sollen außer den gewählten Vertiefungsgebie
ten, die nicht bereits Gegenstand der Klausur waren, auch die übrigen Sachgebiete gemäß 2.2.1 un
722 einbeziehen.

Aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen wird eine Durchschnittsnote gebildet. Die mündlich
Prüfung ist bestanden, wenn ihr Durchschnittsergebnis mindestens „ausreichend“ lautet und ker
Prüfungsteil mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Ergebnis der Prüfung in Kunsterziehung (Fachendnote)
Die Fachendnote in Kunsterziehung wird aus den drei Teilergebnissen in der künstlerischen Praxis, de
schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung in Kunstwissenschaft im Verhältnis 2:1:1 emmt
‚eilt.

34.7. Mathematik:
In Teilziffer 1.1 werden die Worte „Grund- und Hauptschulen“ durch die Worte „Hauptschulen u.
Gesamtschulen‘ ersetzt.

34.3. Musik:
Die Prüfungsanforderungen Musik werden wie folgt gefaßt

„MUSIK
‘3

1.2
1.3

‚4

5

1.6

y 1

3.1.1

Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung in Musikwissenschaft, die bestandene Zwischenpr
fung im künstlerischen Schwerpunktfach sowie Vorlage der Leistungsbescheinigungen des Grundstuu
ums
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren in der Musikwissenschaft
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fachdidaktischen Veranstaltung des Hauptstw
ums
Leistungsnachweise in künstlerisch-praktischen Fächern: Sprecherziehung, Improvisation am Klavıe
Partiturspiel
Leistungsnachweise in musiktheoretischen Fächern: Akustik, Instrumentenkunde, Formenlehre, Geho
bildung
Vorlage schriftlicher Satzarbeiten aus den Bereichen der traditionellen und neuen Satzlehre
Zusammensetzung der Prüfung
Die Prüfung im Fach Musik setzt sich wie folgt zusammen:
— künstlerisch-praktische Prüfung im künstlerischen Bereich,
mündliche Prüfung im didaktischen Bereich,
= schriftliche und mündliche Prüfung im musikwissenschaftlich-theoretischen Bereich.
Prüfungsanforderungen
Prüfungsanforderungen im künstlerischen Bereich
Im künstlerischen Bereich wird der Kandidat in allen drei Fächern (künstlerische Pflichtfächer) gepi
Er bestimmt eines dieser Fächer zu Beginn seines Studiums als Schwerpunkt (Schwerpunktfach). 4
Instrument-Schwerpunktfach ist nur ein Instrument zulässig, für weiches es Literatur in wichöße
Epochen der Musikgeschichte gibt. Ist Klavier nicht als Schwerpunktfach gewählt, tritt 6 +
künstlerisches Pflichtfach hinzu.
Gesang
Vortrag von Volkslieder und leichten Kunstliedern: ein Volkslied ist selbst zu begleiten; Vomblans
gen einer Chorsimme
            
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