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c) Anlage 2 der Studienordnung und Anlage 1 der Prüfungsordnung
Das Fach „108 Chemie und Werkstoffkunde“ wird mit 5 SWS im 1.
Semester und 4 SWS im 2. Semester angeboten.
(Bisher 2 SWS im 1. Semester, 4 SWS im 2. Semester, 3 SWS im 3
Semester)
d) Anlage 2 der Studienordnung und Anlage 1 der Prüfungsordnung
Das Fach „501 Fremdsprache“ wird mit 2 SWS im 1. Semester und 2
SWS im 2. Semester gehalten.
(Bisher 2 SWS im 2. Semester und 2 SWS im 3. Semester)
Artikel 2
Diese Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 21. November 1995
Der Rektor
Prof. Dr. Helmut GROH