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Die Studierendenschaft weist den jeweiligen Fachschaften einen vom
Stupa beschlossenen, anteiligen Studienjahresbeitrag pro Studienjahr an.
Die Verteilung dieses Beitrages wird in $ 21 der Satzung der Studierendenschaft
geregelt.
„54
Anderung
Änderungen dieser Ordnung sind vom Studierenden-Parlament mit der
Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder zu beschließen. Sie bedürfen der Genehmigung des
Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
85
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft in Kraft.
Allgemeiner Studierendenausschuß
der HTW des Saarlandes
Studierendenparlamentspräsidium
der HTW des
Saarlandes