IN
(5) Die stellvertretenden Fachschaftsvorsitzenden unterstützen den
Fachschaftsvorsiizenden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und vertreten
ihn.
(6) Der/die Geschäftsführer/in stellt zu Beginn der Amtszeit den Haushaltsplan
auf, der nach Abstimmung mit dem Fachschaftsvorstand dem
Fachschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt wird. Der/die. Geschäftsführer/in
führt die Geschäfte des Fachschaftsrats und legt diesem nach
Ablauf seiner Amtszeit einen Geschäftsbericht vor.
8 21
Finanzierung der Fachschaft
Die Fachschaft erhält entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder Finanzmittel
aus den Beiträgen der Studierendenschaft.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Studierenden, DM 1-Anzahl
der Fachschaften .
zuzüglich
Anzahl der Studierenden pro Fachschaft multipliziert
mit DM 4 -.
8 22
Vollversammlung
Zu Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung oder zur Meinungsbildung
kann der Fachschaftsrat eine Vollversammlung einberufen. Diese
wird mindestens 2 Wochen vorher durch Aushang am Fachschaftsbrett
bekannt gemacht.. Beschlüsse der Vollversammlung sind für den
Fachschaftsrat bindend, wenn sie mit der einfachen Mehrheit der
Fachschaftsmitglieder gefaßt worden sind.
N Teil VI
UÜberganas- und Schlußbestimmungen
N 8 23
Anderung der Satzung
Änderungen dieser Satzung sind vom Studierenden-Parlament mit der
Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder zu be-