sen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen eine Mehrheit von zwei Dritteln der
stimmberechtigten Mitglieder gefordert wird.
(10) Die Amtszeit der Mitglieder des Studierendenparlamentes beginnt mit
der, auf die Urwahl folgende StuPa-Sitzung. Diese hat spätestens 4
Wochen nach der Urwahl stattzufinden. Die Dauer der Amtszeit beträgt ein
Jahr. WMederwahl ist zulässig.
Allgemeiner Studierendenausschuß (AStA)
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nd
(1) Der Allgemeine Studierendenausschuß besteht aus drei gleichberechtigten
Mitgliedern, die jede/r für sich im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes
allein vertretungsberechtigt sind. Die Mitglieder müssen voll
geschäftsfähig sein. Die AStA-Mitglieder gehören dem Studierendenparlament
mit beratender Stimme an, sofern sie nicht stimmberechtigt sind.
(2) Der Allgemeine Studierendenausschuß ist das ausführende Organ der
Studierendenschaft. Er handelt im Rahmen der Beschlüsse des Studierendenparlamentes.
(3) Der Allgemeine Studierendenausschuß ist insbesondere zuständig für:
a) die Vertretung der Studierendenschaft,
b) die Geschäftsführung der studentischen Selbstverwaltung,
c) die Geschäftsführung der einzelnen Referate,
d) den Entwurf des Haushaltsplanes und die Erstellung des Geschäftsund
Rechenschaftsberichtes,
e) die Durchführung der Versammlung der ausländischen Studierenden.
(4) Der AStA regelt die Aufgabenbereiche seiner Mitglieder in einem
Geschäftsverteilungsplan, der die Vollmachten seiner Mitglieder im einzelnen
festlegt. Der Geschäftsverteilungspian ist dem Studierendenparlament
bekannt zu geben.
(5) Der Allgemeine Studierendenausschuß wird in geheimer und direkter
Wahl mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder des Studierendenparlamentes gewählt. Die Wahl des AStA
erfolgt unverzüglich zu Beginn eines jeden Wintersemesters.
(6) Mitglieder des AStA können vom Studierendenparlament mit der 2/3
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder durch konstrukti-MM
Mißtrauensvotum abgewählt werden. Die Abwahl ist geheim durchzuühren.
(7) Die Amtszeit des Allaemeinen Studierendenausschusses endet durch: