PS
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(5)
a) Das Studierendenparlament wählt mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder ein Präsidium aus seiner Mitte,
das aus der/dem Präsidentin und der/dem ersten und zweiten Stellvertreterin
besteht.
b) Sollte in der, auf die Konstituierung folgende Sitzung,auf der die
Wahlvorschläge für das Präsidium auf der Tagesordnung standen, kein
Präsidium gefunden haben, so besteht die Möglichkeit, stellvertretende
Mitglieder des Studierendenparlaments ins Präsidium zu wählen. Jedes
Präsidiumsmitglied ist voll stimmberechtigt. Das Stimmrecht ist nach 8 7
(2) auszuüben.
(6) Das Präsidium beruft unter. Bekanntgabe der Tagesordnung die Mitglieder
zu den Sitzungen durch schriftliche und persönliche Einladung ein;
es leitet die Sitzungen des Studierendenparlamentes.
Die Tagesordnungspunkte werden vom Präsidium oder durch Antrag eines
oder mehrerer StuPa-Mitglieder festgelegt. Die Anträge müssen spätestens
10 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin vorliegen. Darüber hinaus
können Tagesordnungspunkte vor Sitzungsbeginn beantragt werden. Über
die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet die Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten StuPa-Mitglieder. In den Sitzungen kann nur
über die Tagesordnungspunkte entschieden werden, die in der entsprechenden
Tagesordnung schriftlich dokumentiert sind. Die Sitzungseinladung
muß spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin erfolgen.
(7) Die Mitglieder des Studierendenparlamentes müssen vom Präsidium
zu Sitzungen einberufen werden:
a) auf Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses,
b) auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlamentes,
c) auf Antrag der/ des Sprecherin/Sprechers der ausländischen Studierenden,
d) auf Antrag einer/ eines Ausschußvorsitzenden,
(8) Das Studierendenparlament ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist.
(9) Ist trotz ordnungsgemäßer Einladung weniger als die Hälfte der
Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von neun Vorlesungstagen eine
neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Das Studierendenparlament
ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden
Mitglieder beschlußfähig. Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuwei