Full text : 1995 (0039)

755 —

8 19 Fachschaftsrat
8 20 Fachschaftsvorstand
& 21 Finanzierung der Fachschaft
8 22 Vollversammlung

Teil VI Übergangs- und Schlußbestimmungen
8 23 Änderung der Satzung
8 24 Inkrafttreten

Teil I
Rechtsstellung, Aufgaben, Mitgliedschaft

31
Rechtsstellung

(1) Die an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWAdS) eingeschriebenen Studierenden, bilden die Studierendenschaft.

(2) DieStudierendenschaft ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der
HTWAdS mit dem Recht der Selbstverwaltung. .
(3) Die Studierendenschaft hat eigenes Vermögen. Für Verbindlichkeiten
der Studierendenschaft haftet nur dieses Vermögen.

(4) Die Studierendenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
 Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung (88 51 ff. AO).

82
Aufgaben

(1) Die Studierendenschaft nimmt die hochschulpolitischen, sozialen, kultureilen
 und sportlichen sowie die wirtschaftlichen Belange der
Studierendenschaft der HTWAdS selbständig wahr.

(2) Die Studierendenschaft pflegt die regionalen, überregionalen und internationalen
 Studierendenbeziehungen.

(3) Die Studierendenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der HTWdS.der
Öffentlichkeit und den staatlichen Institutionen.
            
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