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Zulassung zur Promotion
(1) Zur Zulassung für die Promotion sind erforderlich:
1. ein abgeschlossenes Studium,
2. die Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät.
(2) Die Zulassung zur Promotion setzt ein mit der Diplomprüfung abgeschlossenes
Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8
Semestern an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in einem
ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen
Studiengang voraus, der einem Studiengang der Technischen Fakultät
zuzuordnen ist.
(3) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Graden und Prüfungen
anderer in- und ausländischer universitärer Studienabschlüsse entscheidet
der Promotionsausschuß unter Berücksichtigung von Äquivalenzvereinbarungen.
Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit eines ausländischen
Studienabschlusses soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
bei der Kultusministerkonferenz gehört werden. Zusätzlich kann der
Promotionsausschuß individuelle Gutachten über die Eignung des Bewerbers
durch Universitätsprofessoren der Fakultät einholen und zusätzliche
Studienleistungen festlegen, die mit mindestens guten Ergebnissen zu
erbringen sind.
(4) Zur Promotion können auch besonders befähigte Fachhochschulabsolventen
zugelassen werden, die
1. Ihr Diplom mit einer überdurchschnittlichen Leistung (Gesamtnote mindestens
1,5) in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 7
oder 8 Semestern, der einem Studiengang der Technischen Fakultät
zugeordnet werden kann (Anlage 1), abgeschlossen und
2. ihre Eignung durch zusätzliche Studienleistungen in Studienfächern des
zugeordneten Studienganges (Anlage 2) mit mindestens guten
Ergebnissen nachgewiesen haben.
(5) Die Fakultät führt eine Doktorandenliste. Wer an der Fakultät promovieren
will, muß die Aufnahme in die Doktorandenliste schriftlich beim
Dekan beantragen.
(6) Mit dem Antrag auf Aufnahme in die Doktorandenliste sind einzureichen:
1. das in Aussicht genommene Arbeitsgebiet der Dissertation, das nach
Gegenstand oder Methode einem in der Fakultät vertretenen Fachgebiet
zuzuordnen ist.