Full text : 1995 (0039)

Ing.) aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens (ordentliche
Promotion) und die Würde eines Ehrendoktors der Ingenieurwissenschaften
 (Doktor-Ingenieur Ehren halber, Dr.-Ing. E. h.) aufgrund hervorragender
 wissenschaftlicher Leistungen und Verdienste (Ehrenpromotion).

(2) Die in dieser Ordnung verwendeten Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen
 sowie akademischen Grade gelten gleichermaßen für
Frauen wie Männer.

(3) Frauen können den ihnen gemäß dieser Ordnung verliehenen
Doktorgrad in weiblicher Form führen: Doktorin der Ingenieurwissenschaften
 (Dr.-Ing.), Ehrendoktorin der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing. E.h.).

Ordentliche Promotion

3
Promotionsausschuß

2

(1) Die ordentlichen Promotionsverfahren werden im Namen der Fakultät
von dem Promotionsausschuß der Fakultät durchgeführt. Die Promotionsleistungen
 eines Bewerbers werden von den Prüfern beurteilt, die dem
Promotionsausschuß nicht anzugehören brauchen.

(2) Dem Promotionsausschuß gehören an:
1. der Dekan als Vorsitzender,
2. sechs Universitätsprofessoren der Fakultät,
3. zwei promovierte wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten,
Oberingenieure oder wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät.
Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 2 und 3 und jeweils eine gleiche Anzahl von
Stellvertretern werden vom Großen Fakultätsrat für zwei Jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit entspricht der der Kollegialorgane.

(3) Der Promotionsausschuß ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der
Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden
 Mitglieder. Bei Stimmenaleichheit ist der Antrag abgelehnt.

(4) Die Entscheidungen des Promotionsausschusses oder des Dekans
sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.

(5) Die Sitzungen des Promotionsausschusses sind nicht öffentlich. Die
Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.