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Gleichstellung
Die in der männlichen Form verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt der
Hochschule des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 30. Oktober 1995
Prof. Dr. Helmut Groh