a T]O
(2) Die Benutzer sind verpflichtet,
1. die Vorschriften dieser Ordnung, Bedienungsanleitungen und die allge.
meinen Sicherheitsvorschriften einzuhalten,
2.durch gegenseitige Rücksichtnahme die optimale Nutzung der Ressourcen
für alle Benutzer zu gewährleisten,
3. die Ressourcen der ZDVE sorgfältig und schonend zu behandeln,
4. die Lizenzrechte gemäß 8 14 dieser Ordnung einzuhalten,
5. die durch die Nutzung entstehenden Kosten gering zu halten,
6. Störungen, Beschädigungen und Fehler in Datenverarbeitungsanlagen,
im Datennetz und auf Datenträgern unverzüglich der ZDVE zu
melden,
7. bei Inanspruchnahme der Ressourcen den Weisungen des Personals
zu folgen,
8.zur Sicherung einer sach- und ordnungsgemäßen Benutzung der
Ressourcen der ZDVE, unter Beachtung der Vertraulichkeit, Auskünfte
über Programme. und benutzte Methoden sowie Einsicht in die
Programme und Daten zu gewähren,
3. ihre Daten und Programme mit den üblichen Schutzmechanismen vor
dem Zugriff Dritter zu sichern,
10. ihnen bekanntgewordene Informationen über fremde Programme und
Daten nur mit Genehmigung weiterzugeben oder selbst zu nutzen,
11. Maßnahmen zum unberechtigten Erlangen von fremden Informationen
(Paßwörter, Programme, Daten) zu unterlassen. Dazu gehören insbesondere
jede Art des Mithörens von Datenübermittlungen oder die
Weitergabe von unabsichtlich erhaltenen Angaben über Rechner und
Personen,
12.die ZDVE beim Aufspüren von mißbräuchlichen Nutzungen der Res
sourcen zu unterstützen,
13. die Arbeitsplätze aufgeräumt und sauber zu hinterlassen,
14.das Essen, Trinken und Rauchen in den öffentlichen Räumen de!
ZDVE zu unterlassen,
15. ihre Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen.
89
Nutzung der Geräte
(1) Bleibende Änderungen der vorinstallierten Software, insbesondere das
Hinzufügen und Löschen von Software oder das Modifizieren von Voreinstellungen
sind nur nach Genehmigung durch die ZDVE zulässig.
(2) Nach Arbeitsende sind die Geräte gemäß den Richtlinien auszuschal
tan