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(2) Änderungen dieser Satzung erfordern eine Mehrheit von zwei Drittel
der Mitglieder des Studierendenparlamentes und bedürfen der
Zustimmung der/des für das Hochschulwesen zuständigen Ministerin oder
Ministers.
Art. 42
(Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 43
(Außerkrafttreten entgegenstehender Regelungen)
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung treten alle entgegenstehenden
Vorschriften der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes außer
Kraft.
(2) Die in dieser Satzung vorgeschriebenen Ordnungen der Studierendenschaft
sind innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung
zu erlassen bzw. anzupassen. Die vorlesungsfreie Zeit wird bei der Berechnung
dieser Frist nicht angerechnet.
(3) Die Satzung behält ihre Gültigkeit auch, wenn Teile der Satzung unwirksam
sind.
Saarbrücken, den 15.Mai 1995
Ralf Parino
Präsident der Studierendenschaft