Full text : 1995 (0039)

702 —

(2) Änderungen dieser Satzung erfordern eine Mehrheit von zwei Drittel
der Mitglieder des Studierendenparlamentes und bedürfen der
Zustimmung der/des für das Hochschulwesen zuständigen Ministerin oder
Ministers.

Art. 42
(Inkrafttreten)

Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Art. 43
(Außerkrafttreten entgegenstehender Regelungen)
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung treten alle entgegenstehenden
Vorschriften der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes außer
Kraft.

(2) Die in dieser Satzung vorgeschriebenen Ordnungen der Studierendenschaft
 sind innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung
zu erlassen bzw. anzupassen. Die vorlesungsfreie Zeit wird bei der Berechnung
 dieser Frist nicht angerechnet.

(3) Die Satzung behält ihre Gültigkeit auch, wenn Teile der Satzung unwirksam
 sind.

Saarbrücken, den 15.Mai 1995

Ralf Parino

Präsident der Studierendenschaft
            
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