Full text : 1995 (0039)

-684 —

Satzung der Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes

Vom 15. Mai 1995

Diese Satzung wurde auf der 4. ordentlichen Sitzung des 42. Studierendenparlamentes
 beschlossen und wird nach Zustimmung des Ministers für
Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 8. Juni 1995 hiermit verkündet.

|. Die Studierendenschaft

Art. 1
(Begriff)

(1) Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der
Universität des Saarlandes. Sie umfaßt alle an der Universität des Saarjandes
 immatrikulierten Studentinnen und Studenten.

(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten gemäß $ 102
Abs. 1 des Universitätsgesetzes des Saarlandes (UG) selbst.

Art. 2
(Organe)

(1) Organe der Studierendenschaft sind:
1. Das Parlament
2. Der allgemeine Studierendenausschuß (AStA)
3. Der Ältestenrat
4. Die Vollversammlung
5. Die Fachschaftskonferenz

2) Alle Gremien der studentischen Selbstverwaltung tagen öffentlich.
Entscheidungen der Gremien in Personalangelegenheiten können unter
Ausschluß der Öffentlichkeit getroffen werden. Näheres regelt die jeweilige
 Geschäftsordnung.
(3) Beschlüsse, Satzungen und Ordnungen werden auf eine Art und Weise
bekanntgemacht, die allen Studierenden eine Kenntnisnahme ermöglicht.
            
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