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Satzung der Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes
Vom 15. Mai 1995
Diese Satzung wurde auf der 4. ordentlichen Sitzung des 42. Studierendenparlamentes
beschlossen und wird nach Zustimmung des Ministers für
Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 8. Juni 1995 hiermit verkündet.
|. Die Studierendenschaft
Art. 1
(Begriff)
(1) Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der
Universität des Saarlandes. Sie umfaßt alle an der Universität des Saarjandes
immatrikulierten Studentinnen und Studenten.
(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten gemäß $ 102
Abs. 1 des Universitätsgesetzes des Saarlandes (UG) selbst.
Art. 2
(Organe)
(1) Organe der Studierendenschaft sind:
1. Das Parlament
2. Der allgemeine Studierendenausschuß (AStA)
3. Der Ältestenrat
4. Die Vollversammlung
5. Die Fachschaftskonferenz
2) Alle Gremien der studentischen Selbstverwaltung tagen öffentlich.
Entscheidungen der Gremien in Personalangelegenheiten können unter
Ausschluß der Öffentlichkeit getroffen werden. Näheres regelt die jeweilige
Geschäftsordnung.
(3) Beschlüsse, Satzungen und Ordnungen werden auf eine Art und Weise
bekanntgemacht, die allen Studierenden eine Kenntnisnahme ermöglicht.