Full text : 1995 (0039)

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Einschreibung und Rückmeldung

Die Hochschulen erheben von den Studienbewerberinnen
oder Studienbewerbem für die Einschreibung und Rückmeldung
 die personenbezogenen Daten nach Nr. 1 bis 15,
17, 18, 22 bis 30 und 36 der Anlage und verarbeiten die
Daten für diesen Zweck.

;

3

Beginn, Beurlaubung, Unterbrechung des Studiums
und Exmatrikulation

Die Hochschulen verarbeiten die Daten über den Zeitpunkt
der Einschreibung, der Aufnahme in die Hochschule und
der Beendigung des Studiums. Sie erheben für die Beurlaubung,
 Unterbrechung und Beendigung des Studiums zusätzlich
 die personenbezogenen Daten nach Nr. 31 bis 33 der
Anlage und verarbeiten die Daten für diese Zwecke.

Besondere Studienarten

Die Hochschulen erheben von den Gasthörerinnen und
Gasthörern und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmem
an weiterbildenden Studiengängen die personenbezogenen
Daten nach Nr. 1 bis 7, 10, 29, 34 und 35 der Anlage für
die Aufnahme in die Hochschule und verarbeiten die Daten
für diesen Zweck.

Studienbescheinigung

Die Hochschulen sind berechtigt, folgende personenbezogenen
 Daten in Studienbescheinigungen aufzunehmen,
soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist:

1. Familiennamen, frühere Namen
2... Vomume

3. Geburtsdatum
4, Geburtsort
5. Anschrift

5. Erstmalige Einschreibung

7

Einschreibe-Nr. (Matrikel-Nr.)

&. Zulassende Stelle
            
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