— 645 —
(5) Nach Bekanntgabe der Noten wird denjenigen Kandidaten, deren
Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde, auf Antrag
Einsicht in die Schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen
Gutachten der Prüfer und in die Protokolle der mündlichen Prüfungen
gewährt. Nach Abschluß der Diplomprüfung wird jedem Kandidaten auf
Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluß des
Prüfungsverfahrens Einsicht in die genannten Untertagen gewährt.
8 26
Ergebnis
(1) Für die Bewertung der einzelnen
Diplomprüfung gilt $ 10 Abs. 1 entsprechend.
Prüfungsleistungen der
(2) Die Gesamtnote einer bestandenen Diplomprüfung wird als gewichtetes
arithmetisches Mittel aller studienbegleitenden Prüfungsleistungen, der
Diplomarbeit sowie der Seminararbeit(en) bestimmt. Die Gewichtung
ergibt sich aus den Bonuspunkten der Prüfungsleistungen mit insgesamt
7/2 Bonuspunkten für die studienbeglieitenden Lehrveranstaltungen, 14
weiteren Bonuspunkten für die Diplomarbeit und (je) 7 weiteren
Bonuspunkten für die Seminararbeit(en); hierbei gilt 8 10 Abs. 2 Satz 5 entsprechend.
Erbringt ein Kandidat mehr als 72 Bonuspunkte in studienbegleitenden
Prüfungsleistungen, wird die letzte dieser zum Abschluß des
Studiums erforderlichen studienbegleitenden Prüfungsleistungen nur mit
derjenigen Punktzahl gewichtet, die zur Erreichung der zu erzielenden 72
Bonuspunkte zu diesem Zeitpunkt noch fehlt. Stehen mehrere letzte studienbegleitende
Prüfungsleistungen zur Auswahl, wird die beste dieser
Prüfungsleistungen in die Gewichtung miteinbezogen.
(3) Die Gesamtnote lautet
bei einem Mittelwert bis 1,5
bei einem Mittelwert über 1,5 bis 2,5
bei einem Mittelwert über 2,5 bis 3,5
bei einem Mittelwert über 3,5 bis 4.0
8 27
Zeugnis
(1) Hat der Kandidat die Diplomprüfung bestanden, erhält er ein
Prüfungszeugnis. Das Zeugnis enthält sämtliche Lehrveranstaltungen, aus
denen Bonuspunkte erworben wurden, mit den dabei erzielten Noten
3emäß 8 10 Abs. 1. Die Lehrveranstaltungen werden nach Prüfungsfächern
geordnet ausgewiesen. Das Zeugnis enthält ebenfalls das Thema